Genusswerte • Schillstraße 11 • 50733 Köln

Geschenkservice für Firmen

Genuss verschenken.

Geschmackvolle Geschenke mit unserem Geschenkservice für Firmen

Du warst schon mal mit Deinem Team bei uns und möchtest zum Geburtstag eines Teammitglieds an diesen gelungenen Abend anknüpfen? Oder suchst für das rauschende Sommerfest oder die Weihnachtsfeier ein ganz besonderes Geschenk? Kennst Du schon unseren Geschenkservice?

Ein Genusspaket mit unseren Leckereien, Weinen oder Destillaten ist das ideale Geschenk oder Dankeschön für Deine Mitarbeiter:innen und eine gelungene Aufmerksamkeit für Kunden:innen und Geschäftspartner:innen.

Du weißt, was derjenige oder diejenige gerne genießt, was ihn oder sie begeistert? Wir packen genau das hinein und suchen gern noch Genussvolles, das sich perfekt ergänzt. 

Wir wollen die Regionen Europas kulinarisch erlebbar machen und wählen nur richtig gute Produkte aus, von denen wir selbst begeistert sind.

Wenn Du Dir nicht ganz sicher bist, lass’ uns mal machen!  

Mit ein paar Informationen zum Beschenkten stellen wir ein individuelles Genießerpaket zusammen – liebevoll ausgesucht und nachhaltig in unseren besonderen Taschen verpackt.

Unsere Taschen lassen viel Raum für Deine individuellen Wünsche. Unser Geschenkservice: Wir legen auf Wunsch eine Karte Deines Unternehmens dazu, stempeln die Verpackung mit Eurem Logo oder verpacken ab einem gewissen Volumen auch ganz in Eurem Corporate Design. Und unsere Taschen können wir natürlich auch versenden. Sprich uns dafür einfach an. 

Und damit die Freude auch garantiert auf beiden Seiten ist, findest Du hier das Wichtigste rund um das Thema Steuern zu Geschenken an Mitarbeiter:innen, Kunden:innen oder Geschäftspartner:innen.

Geschenkservice für Firmen
Steuertipps für Geschenke an Mitarbeiter
Deine Mitarbeiter:innen haben Großartiges geleistet, Du möchtest Dich bedanken oder zu einem besonderen Anlass gratulieren? Diese Tipps zu Steuern und Abgaben für Geschenke an Mitarbeiter:innen sorgen dafür, dass die Freude auf beiden Seiten ist.

3 Steuertipps für Geschenke an Mitarbeiter:innen

1. Ohne einen Anlass kannst Du Mitarbeiter:innen jeden Monat Extras zum Gehalt im Wert von bis zu 50 Euro (brutto) überreichen. Bis zu dieser Summe sind solche Sachzuwendungen steuerfrei. Auch Gutscheine sind möglich, solange sie nicht bar ausbezahlt werden.

2. Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes? Für besondere Anlässe kannst Du Deinen Mitarbeiter:innen zusätzlich Geschenke bis zu 60 Euro (brutto) spendieren, ohne dass Steuern und Abgaben fällig werden. Feiert ein Teammitglied mehrere Ehrentage in einem Monat, sind auch mehrere Geschenke möglich.

3. Eine kleine Feier zu Weihnachten oder ein betriebliches Sommerfest? Zweimal im Jahr kannst Du für Deine Mitarbeiter:innen eine betriebliche Veranstaltung ausrichten, für die jeweils bis zu 110 Euro (brutto) pro Mitarbeiter:in steuerfrei sind. Da ist auch ein Genusspaket für deine Teammitglieder drin.

3 Steuertipps für Geschenke an Kunden:innen und Geschäftspartner:innen

1. Geschenke an Kunden:innen und Geschäftspartner:innen bis zu einem Wert von 35 Euro kannst Du als Betriebsausgabe absetzen. Wichtig ist: Diese Grenze gilt pro Person und Jahr, mehrere Geschenke pro Jahr dürfen diesen Wert nicht übersteigen. 

2. Geschenke an Kund:innen und Geschäftspartner:innen kannst Du nur dann steuerlich geltend machen, wenn Du sie ohne Gegenleistung verschenkst. 

3. Damit Geschäftspartner:innen das Geschenk nicht versteuern müssen, solltest Du die Möglichkeit nutzen, pauschal 30 Prozent des Geschenkwerts ans Finanzamt zu zahlen. Gegebenenfalls kommen Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer hinzu.

Steuertipps für Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Mit einem Geschenkpaket von uns zeigst Du Deinen Kund:innen und Geschäftspartner:innen Deine Wertschätzung oder bringst Dich als Unternehmer:in in Erinnerung. Mit diesen Steuertipps gewinnst Du doppelt.
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